Schalom Chawerim
Tora Lesung: Dewarim (5. Mose) 21,10-25,19
Haftara: Jeschajahu (Jesaja) 52,13-54,10
Brit Chadascha: Jochanan (Johannes) 12,1-50
74 der 613 Mizwot (Gebote) der Tora sind in der Parascha Ki Teze enthalten. U.a. sind es die Gesetze bezüglich der schönen Gefangenen, die Erbgesetze des Erstgeborenen, der eigenwillige und rebellische Sohn, Beerdigung und Ehre der Toten, die Wiedergabe eines verlorenen Gegenstandes, das Wegschicken des Muttervogels, bevor die Küken weggenommen werden, die Pflicht des sicheren Zaunes am Dach seines Hauses, und die verschiedenen Formen von Kilajim (verbotene Pflanzen- und Tierkreuzungen).
Außerdem werden die Rechtsverfahren und Strafen für Ehebruch besprochen, sowie für Vergewaltigung und Verführung eines unverheirateten Mädchens, und für einen Ehemann, der seine Frau fälschlich des Ehebruchs beschuldigt. Ein Mamser (Kind aus einer ehebrecherischen oder inzestuösen Beziehung), ein männlicher Moabiter – oder Ammoniter-Abkömmling, und ein Edomiter oder Mizrer der ersten oder zweiten Generation können keine Personen jüdischer Abstammung heiraten.
Es werden auch folgende Themen behandelt: Die Reinheitsgesetze des Soldatenlagers; das Verbot des Zurückgebens eines entlaufenen Sklaven an seinen Meister; die Pflicht rechtzeitiger Bezahlung eines Arbeiters; das Gestatten des Essens während der Arbeit für jeden Menschen und jedes Tier; die richtige Behandlung eines Schuldners; das Verbot des Verlangens von Zinsen für ein Darlehen; die Scheidungsgesetze als Grundlage vieler Ehegesetze; 39 Peitschenhiebe als Strafe für das Überschreiten eines Tora-Verbotes; die Vorgehensweise für Jibbum (Leviraten-Heirat) einer Frau eines verstorbenen kinderlosen Bruders; Chaliza (Abnehmen des Schuhes) im Falle, dass der Schwager sie nicht heiraten möchte.
Ki Teze endet mit der Pflicht, sich daran zu erinnern “was Amalek euch auf der Straße, auf dem Weg aus Ägypten angetan hat”.
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“Wer kärglich sät, der wird auch kärglich ernten; und wer im Segen sät, der wird auch im Segen ernten. Ein jeder, wie er es sich im Herzen vorgenommen hat; nicht mit Unwillen oder aus Zwang; denn einen fröhlichen Geber hat G`tt lieb!”
Der zweite Brief an die Korinther 9,6-7
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תּוֹדָה רַבָּה
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